Zum vierten Mal veranstaltete die Deutsche Hochschulmedizin (DHM) den „Tag der Hochschulmedizin“ mit Gästen aus Gesundheitswesen, Wissenschaft und Politik. Diskutiert wurde die Krankenhausreform und ihre Auswirkungen, Künstliche Intelligenz in der Medizin und die Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen in der Gesundheitsversorgung. Zudem wurde der Preis der Deutschen Hochschulmedizin 2024 verliehen.

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach ordnete zu Beginn der Veranstaltung die kürzlich erfolgreich beschlossene Krankenhausreform ein. Die Lebenserwartung in Deutschland liege unter dem Durchschnitt anderer EU-Staaten, deshalb müsse die Qualität der Versorgung verbessert werden. Er dankte der gesamten Universitätsmedizin für die stetige konstruktive Unterstützung bei den drei großen Projekten: der Krankenhausreform, der Nutzbarmachung von Gesundheitsdaten für Versorgung und Forschung sowie der Stärkung des Studienstandorts Deutschland durch das Medizinforschungsgesetz. Diese drei ineinandergreifenden großen Reformblöcke werden das Gesundheitssystem nachhaltig verbessern. Die Universitätsklinika hätten die Reformprozesse mit Weitblick und Expertise unterstützt.

Prof. Lars Peter Feld, Professor für Wirtschaftspolitik an der Universität Freiburg und Leiter des dort ansässigen Walter Eucken Instituts, sprach einleitend zum Thema „Gesundheitssystem 2040 – Was können wir (uns) noch leisten?“. Er lobte die Krankenhausreform als wichtigen Schritt in die richtige Richtung und thematisierte die gesellschaftlichen Herausforderungen angesichts des demografischen Wandels. Die Demografie habe zwei wesentliche Effekte: Die Sozialsysteme gerieten unter steigenden Druck, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gingen. Gleichzeitig werde das Wirtschaftswachstum gebremst, was zu geringeren Einnahmen für die öffentlichen Finanzen führe. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, seien weitere Korrekturen erforderlich.

Der „Strukturwandel im Krankenhaussektor“ und dessen Bedeutung für die Universitätsmedizin waren anschließend Themen der Diskussionsrunde von Vertreterinnen und Vertretern von Krankenkassen, Krankenhäusern und Politik. Die Diskussion machte deutlich, dass die beschlossene Krankenhausreform große Herausforderungen mit sich bringt. Aufgrund der finanziellen Situation müsse die Reform jetzt dringend umgesetzt werden. Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD), appellierte an die Entscheidungsträger, gemeinsam nach den besten Lösungen für Patientinnen und Patienten zu suchen. „Mit der Entscheidung für die Krankenhausreform ist ein sehr guter Anfang gemacht, der jetzt konstruktiv fortgesetzt werden muss. Die Chance liegt darin, mit der Zuweisung der Leistungsgruppen jetzt vernünftig zu transformieren und wirklich Strukturen weiterzuentwickeln.“

Auf das Thema Künstliche Intelligenz (KI) als Schlüsseltechnologie, die das Gesundheitswesen nachhaltig transformieren wird, ging Prof. Dr. Aldo Faisal, Professor für Digital Health mit Schwerpunkt Data Science in den Lebenswissenschaften, Universität Bayreuth, Imperial College London, ein. Die Einsatzmöglichkeiten reichen von präziseren Diagnosen und individuellen Therapieansätzen bis hin zu effizienteren Abläufen in Krankenhäusern. Doch um diese Potenziale voll auszuschöpfen, müssen technologische Innovationen mit den Bedürfnissen von Patientinnen und Patienten und medizinischen Fachkräften in Einklang gebracht werden. Die Diskutanten des zweiten Podiums beleuchteten die technologischen, regulatorischen und ethischen Rahmenbedingungen, die für einen erfolgreichen Einsatz von KI notwendig sind. Sie diskutieren unter anderem, welche Schritte notwendig sind, um Akzeptanz bei allen Beteiligten zu schaffen und gleichzeitig den hohen Anforderungen an Datenschutz und Patientensicherheit gerecht zu werden. Dabei spielen auch Perspektiven der Technologieentwickler als auch die Erfahrungen aus der Praxis eine große Rolle.

Im letzten Themenblock der Veranstaltung ging es um die Bedeutung einer reibungslosen und effizienten Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Berufsgruppen im Gesundheitswesen. Die Teilnehmenden der Podiumsdiskussion mit dem Titel „Reformbedarf – Wie gelingt die Zusammenarbeit der Professionen?“ diskutierten über notwendige Veränderungen und zukunftsweisende Lösungsansätze. Eröffnet wurde das Thema von Helmut Schiffer, Pflegedirektor und Mitglied des Klinikumsvorstands des Universitätsklinikums Freiburg. In seinem Vortrag beleuchtet Schiffer die aktuellen Herausforderungen der interprofessionellen Zusammenarbeit und skizziert Ansätze, die den Arbeitsalltag von Pflegekräften, Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren Berufsgruppen im Gesundheitswesen verbessern können. Dabei stehen Themen wie gegenseitiges Verständnis, abgestimmte Arbeitsabläufe und die gemeinsame Verantwortung für die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt. Anschließend diskutieren Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik und Gesundheitsverbänden darüber, welche strukturellen Veränderungen notwendig sind, um die Kooperation zwischen den Professionen nachhaltig zu stärken. Themenfelder wie die Ausbildung und Akademisierung zukünftiger Fachkräfte und die Rolle von Leitungsfunktionen bei der Gestaltung einer kooperativen Arbeitskultur wurden dabei hervorgehoben.

Der Preis der Deutschen Hochschulmedizin 2024 für herausragende Teamleistungen in der universitätsmedizinischen Forschung wurde verliehen an ein herausragendes Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für einen weltweit einmaligen Ansatz: Das „Herzpflaster“ bringt Stammzellen zur Reparatur des Herzmuskels zur Anwendung und soll das Herz dauerhaft stärken. Die Studie ist ein Musterbeispiel für translationale Forschung, vom Labor bis in die klinische Anwendung und greift einen völlig neuen Ansatz in der Therapie einer der häufigsten Herzerkrankungen auf: Patientinnen und Patienten mit Herzschwäche wurden im Rahmen einer Studie der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) und des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) im Labor gezüchtetes Herzgewebe implantiert.

„Überzeugt hat die Jury der Deutschen Hochschulmedizin die besondere Teamleistung der Universitätsmedizin und die Innovationskraft. Exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben standortübergreifend sowie interdisziplinär über einen langen Zeitraum zusammengearbeitet und einen weltweit einzigartigen Ansatz gefunden. Das Forschungsprojekt wäre zudem ohne tierexperimentelle Forschung unter Berücksichtigung des 3R-Prinzips nicht möglich gewesen. Das ist ein Beispiel für den Erfolg universitätsmedizinischer Innovation, Kommunikation und Koordination“, so Prof. Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentags.

Der mit 25.000 Euro dotierte Preis dient der Stärkung der Forschung in der Universitätsmedizin am Wissenschaftsstandort Deutschland. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der Universitätsmedizin, der Patienteninteressen, der Industrie sowie von Institutionen aus dem universitären Forschungsumfeld.

Der diesjährige Preis der Deutschen Hochschulmedizin wird einem herausragenden Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für einen weltweit einmaligen Ansatz verliehen: Das „Herzpflaster“ bringt Stammzellen zur Reparatur des Herzmuskels zur Anwendung und soll das Herz dauerhaft stärken. Die Studie ist ein Musterbeispiel für translationale Forschung, vom Labor bis in die klinische Anwendung und greift einen völlig neuen Ansatz in der Therapie einer der häufigsten Herzerkrankungen auf: Patientinnen und Patienten mit Herzschwäche wurde im Rahmen einer Studie der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) und des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) im Labor gezüchtetes Herzgewebe implantiert.

Ein interdisziplinäres Team der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) und des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein vom Campus Lübeck (UKSH) arbeitet bereits seit 30 Jahren an der Herstellung künstlicher Herzgewebe. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler setzen künstliches Herzgewebe ein, um bei Patientinnen und Patienten mit Herzmuskelschwäche zerstörtes Herzmuskelgewebe wieder aufzubauen. Der Ansatz ist weltweit einmalig. Das „Herzpflaster“ aus Herzmuskelzellen wird schonend und minimalinvasiv direkt auf das Herz aufgebracht. Die Forschenden verwenden sogenannte induzierte pluripotente Stammzellen (iPSC), entwickeln daraus funktionelles Herzmuskel- und Bindegewebszellen. Die weltweit erste Überführung eines iPSC-basierten Herzreparaturansatzes über den Rhesusaffen in den Menschen ist eine besondere Teamleistung von Grundlagenwissenschaftlerinnen und Grundlagenwissenschaftlern, translationalen Forscherinnen und Forschern und Klinikerinnen und Klinikern der UMG und des UKSH. Über viele Jahre hinweg ist das Projekt aus dem Labor bis in die klinische Anwendung entwickelt worden. Nach intensiver Forschung konnte zunächst die Übertragbarkeit von Herzmuskelgewebeimplantaten und der Aufbau neuer Muskulatur im menschlichen Herz nachgewiesen und schließlich auch zur Anwendung gebracht werden.

In einem einmaligen interdisziplinären Ansatz konnte gezeigt werden, dass ein nach Herzinfarkt geschädigtes Herz durch Herzpflasterimplantation neu aufgebaut werden kann. Zudem kann so eine Verbesserung der Herzfunktion erreicht werden und es zeigen sich keine belastenden Nebenwirkungen. Die weltweit erste klinische Prüfung eines dauerhaften Herzmuskelaufbaus über Stammzellen des Menschen wurde durch das Paul-Ehrlich-Institut im Dezember 2020 genehmigt. Seit März 2021 werden Patientinnen und Patienten im Rahmen der klinischen Studie BioVAT-HF-DZHK20 (Biological Ventricular Assist Tissue in Terminal Heart Failure) behandelt.

„Überzeugt hat die Jury der Deutschen Hochschulmedizin die besondere Teamleistung der Universitätsmedizin und die Innovationskraft. Exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben standortübergreifend sowie interdisziplinär über einen langen Zeitraum zusammengearbeitet und einen weltweit einzigartigen Ansatz gefunden. Das Forschungsprojekt wäre zudem ohne tierexperimentelle Forschung unter Berücksichtigung des 3R-Prinzips nicht möglich gewesen. Das ist ein Beispiel für den Erfolg universitätsmedizinischer Innovation, Kommunikation und Koordination“, so Prof. Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentags.

„Das Projekt zeigt, wie Spitzenmedizin mit hohem Innovationspotential zu bedeutenden Fortschritten in der Forschung und Versorgung führt. Und es hat eine breite gesellschaftliche Tragweite, denn Herzmuskelschwäche ist eine Hauptursache für Krankenhausaufenthalte. Nur eine Hochschulmedizin, die stark aufgestellt ist, ist Garant für ein leistungsfähiges und effizientes Gesundheitssystem“, betont Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands.

Patientinnen und Patienten mit einer Herzschwäche haben eine deutlich verkürzte Lebenserwartung. Eine fortgeschrittene Herzschwäche kann nach wie vor nicht geheilt werden, die möglichen therapeutischen Optionen sind beschränkt und oft mit großen chirurgischen Eingriffen und entsprechenden Risiken verbunden. Herzinsuffizienz ist in Deutschland der häufigste Grund für einen stationären Aufenthalt. Viele Patientinnen und Patienten leiden trotz Therapie unter einer fortgeschrittenen Herzmuskelschwäche, bei der vor allem die Pumpkraft des Herzens abnimmt. Bei zehn Prozent aller Patientinnen und Patienten ist die Erkrankung so schwerwiegend, dass sie trotz optimierter Behandlung mit einer mittleren Lebenswartung von nur zwölf Monaten einhergeht.

Der Preis der Deutschen Hochschulmedizin wird jährlich vom Medizinischen Fakultätentag (MFT) und dem Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) vergeben. Er würdigt neben der Teamleistung in der Universitätsmedizin insbesondere die Innovation und Translation von Forschungsprojekten für die Patientenversorgung sowie die gesellschaftliche Tragweite medizinischer Errungenschaften. Die Preisverleihung findet im Rahmen des Tages der Hochschulmedizin am 28. November 2024 in Berlin statt. Der mit 25.000 Euro dotierte Preis dient der Stärkung der Forschung in der Universitätsmedizin am Wissenschaftsstandort Deutschland. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der Universitätsmedizin, der Patienteninteressen, der Industrie sowie von Institutionen aus dem universitären Forschungsumfeld.

Für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung setzt die Deutsche Hochschulmedizin (DHM) auf akademische Qualifizierung und interprofessionelle Zusammenarbeit. Auf einem von ihr ausgerichteten Symposium zum Thema Akademisierung von Gesundheitsfachberufen diskutierten Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, medizinischer Versorgung und Politik über Erfordernisse einer modernen Personalentwicklung.

Die wachsenden Herausforderungen im Gesundheitswesen sowie die steigenden Anforderungen an Gesundheitsfachberufe durch komplexe Versorgungsbedarfe verdeutlichen die Notwendigkeit der interprofessionellen Zusammenarbeit. Auch machen sie moderne Strategien der Personalentwicklung in der Universitätsmedizin unerlässlich. Die DHM setzt sich daher konsequent für die verstärkte Anerkennung und Integration akademisierter Gesundheitsfachberufe mit patientenorientierter Ausrichtung in die klinische Praxis ein. Dies erfordert die Schaffung und Stärkung entsprechender Stellenprofile, die erweiterte heilkundliche Kompetenzen und Verantwortungen umfassen, sowie eine gezielte Karriereförderung.

„Die Akademisierung relevanter Teile der Gesundheitsfachberufe ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit“, erklärt Prof. Dr. Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentages. „Nur durch eine fundierte Ausbildung können die komplexen Anforderungen der modernen Medizin bewältigt werden. Akademisierte Gesundheitsfachberufe spielen eine zentrale Rolle in der Patientenversorgung und sind ein Schlüssel zu einer nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung. Eine enge Verzahnung zwischen Forschung, Lehre und Praxis, wie sie die Universitätsmedizin bietet, ist dabei unerlässlich.“

„Eine weitgehende Akademisierung der Gesundheitsfachberufe hat das Potenzial, diese aufzuwerten und attraktiver zu machen. Die Anpassung der Berufsbilder an die gestiegene Komplexität kann mit einer Qualitätsverbesserung in der Versorgung einhergehen. Deshalb muss den vielen Herausforderungen der Gesundheitsversorgung der Zukunft mit einer Qualifizierung der Fachkräfte begegnet werden. Interprofessionelle Zusammenarbeit und wissenschaftlicher Fortschritt gehen Hand in Hand“, betont Martina Saurin, Vorstandsmitglied des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands.

Mit ihrer einzigartigen Verknüpfung von medizinischer Forschung, Lehre und Patientenversorgung sowie dem Promotionsrecht bietet die Universitätsmedizin das ideale professionsübergreifende Umfeld, um die Entwicklung der Gesundheitsfachberufe hin zu wissenschaftlich forschenden Disziplinen zu fördern. Die DHM unterstützt Vertreterinnen und Vertreter aller Berufsgruppen in ihrem Wunsch nach erfolgreicher interprofessioneller Tätigkeit und will ihnen langfristig verantwortungsvolle Aufgaben in Forschung, Lehre und Patientenversorgung ermöglichen. Damit dies im Sinne einer zukunftssicheren Gesundheitsversorgung gelingt, muss die Akademisierung der Gesundheitsfachberufe mit einer klaren Kompetenzübertragung verbunden sein und darf sich nicht auf die Delegation von Aufgaben beschränken. Deutschland kann in diesem wichtigen Themenfeld von seinen Nachbarländern und weiteren EU Ländern lernen, in denen die Akademisierung bereits weiter vorangetrieben wurde.

Die Deutsche Hochschulmedizin (DHM) begrüßt die heutige Billigung des Medizinforschungsgesetzes (MFG) durch den Bundesrat als wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer Stärkung des Forschungsstandorts Deutschland. Die Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren sowie Zulassungsverfahren sind elementar für das Voranbringen von klinischen Prüfungen.

Das MFG ist eingebettet in die Pharmastrategie der Bundesregierung, die darauf abzielt, die medizinische Forschung und die pharmazeutische Industrie in Deutschland zu stärken. Dies ist notwendig geworden, weil Deutschland im internationalen Vergleich an Wettbewerbsfähigkeit eingebüßt hat. Das MFG beinhaltet konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Forschungsbedingungen und zur Durchführung klinischer Studien, die in der Verantwortung von Wissenschaft und Industrie liegen.

„Die Universitätsmedizin ist unverzichtbarer Initiator und Partner bei der Entwicklung von Innovationen für unser Gesundheitswesen. Mit dem MFG werden Anreize gesetzt, klinische Studien durchzuführen, und die Rahmenbedingungen für Forschung werden verbessert. Damit stärkt das MFG den biomedizinischen Forschungsstandort Deutschland und die Arbeit der exzellenten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der deutschen Hochschulmedizin. Eine erfolgreiche und nachhaltige Stärkung der biomedizinischen Forschung ist angesichts des schnellen wissenschaftlichen Fortschritts und mit Blick auf die zukünftige Gesundheitsversorgung ausgesprochen wichtig“, betont Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands.

Standardvertragsklauseln zur Beschleunigung der Vertragsverhandlungen

Ein wichtiger Bestandteil des neuen Gesetzes ist die Einführung verbindlicher Standardvertragsklauseln. „Wir begrüßen es, dass nun über den Verordnungsweg ein stärkeres Maß an Verbindlichkeit erreicht wird“, erklärt Prof. Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentags (MFT). „Als Deutsche Hochschulmedizin haben wir gemeinsam mit weiteren Verbänden aus Industrie und Akademie durch unsere Mustervertragsklauseln ein Angebot zur zügigen Umsetzung gemacht und stehen für weitergehende Unterstützung bereit. Die gezielt gesetzten Anreize für Arzneimittelhersteller zur Durchführung klinischer Studien in Deutschland und zur Zusammenarbeit mit öffentlichen Forschungseinrichtungen sind ein ganz wichtiger Schritt, um den Forschungsstandort Deutschland attraktiver zu machen.”

Die Deutsche Hochschulmedizin warnt angesichts von Rechtsunsicherheiten für Forschende bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes vor negativen Folgen für den Wissenschafts- und Forschungsstandort Deutschland. Neben vielen sinnvollen Verbesserungen des Tierwohls plant das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Verschärfung von Strafen, die sich auf die biomedizinisch forschenden Einrichtungen auswirken werden.

Innovationen und Fortschritte in der biologischen und medizinischen Grundlagenforschung bauen oft auf Tierversuchen auf. Das Spannungsfeld zwischen Tierschutz und der Notwendigkeit von Tierversuchen für die Forschung wird immer wieder ethisch geprüft und abgewogen: die Belastung der Tiere gegen den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entwickeln Methoden kontinuierlich weiter, um Tierversuche zu ersetzen, zu verringern oder Versuchsbedingungen weniger belastend zu gestalten. Deswegen ist das Ziel des Gesetzentwurfs, den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung von Tieren umfassend zu stärken, nachdrücklich zu unterstützen. Neben vielen sinnvollen Verbesserung des Tierwohls plant das Ministerium aber auch eine Verschärfung von Strafen im §17, die ganz allgemein dem Umgang mit Wirbeltieren gelten. Dies würde sich auch auf tierexperimentell und infolge auf medizinisch forschende Einrichtungen auswirken. Sollen Patientinnen und Patienten in Deutschland auch weiterhin auf höchstem Niveau versorgt werden, ist rechtssichere tierexperimentelle Forschung aber nach wie vor unerlässlich.

Vor diesem Hintergrund und anlässlich des „Internationalen Tags des Versuchstiers” fordert die Deutsche Hochschulmedizin das BMEL auf, bestehende Rechtsunklarheiten im laufenden Novellierungsverfahren des Tierschutzgesetzes zu beseitigen. „Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stellen die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Tierversuchen eine große Unsicherheit dar. Diese Situation ist nicht tragbar. Die Auslegung des Tierschutzgesetzes variiert vielfach und rechtliche Begriffe sind nicht klar definiert. Forscherinnen und Forscher können daher mit genehmigter Forschung in rechtlich unsauber definierte Bereiche geraten. Die aktuell durch das BMEL geplante Strafverschärfung für Forschende bei gleichzeitiger Beibehaltung von Rechtsunsicherheiten hätte negative Auswirkungen auf die biomedizinische Forschung und damit den Forschungsstandort Deutschland“, betont Prof. Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentags (MFT). Begriffe, wie der „vernünftige Grund“ für die biomedizinische Forschung praktikabel zu definieren wie auch eine Klarstellung, dass mit einer Versuchsgenehmigung die erforderlichen versuchsspezifischen Züchtungen einhergehen, würden z. B. mehr Rechtssicherheit gewährleisten.

„Neue Medikamente und Therapien zum Wohle von Menschen und Tieren beruhen oft auf Basis von Fortschritten in der biomedizinischen Forschung auf Grundlage von Tierversuchen. Das verantwortungsvolle Handeln der Forschenden und der hohe wissenschaftliche Erkenntnisgewinn verlangen nach klarer Rechtssicherheit. Die Durchführung von Tierversuchen in dieser Form zu erschweren, führt zwangsläufig zu weniger innovativen Verfahren und Medikamenten für Patientinnen und Patienten. Statt Eindämmung benötigen wir einen Schub für den Wissenschaftsstandort Deutschland und damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten“, so Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).

Auf dem Weg zu neuen medizinischen Anwendungen am Menschen sind Tierversuche ein wesentlicher Schritt. Auch in der Hochschulmedizin werden sie aus diesem Grund durchgeführt. Bei vielen medizinischen Durchbrüchen wie Herzschrittmachern, Behandlung von Tumoren, Organtransplantationen, aber auch für die Entwicklung von Impfstoffen, nicht zuletzt gegen das Corona-Virus, waren und sind Tierversuche essenziell. Alternativen zu Tierversuchen werden auch in der Hochschulmedizin stetig weiterentwickelt. Sie sind in der Biomedizin aber noch nicht so weit, als dass deshalb bereits vollständig auf Tierversuche verzichtet werden könnte.

Die Deutsche Hochschulmedizin stellt sich entschieden gegen Rechtsextremismus und setzt sich für Demokratie und Vielfalt ein. Vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse in Deutschland appelliert die Deutsche Hochschulmedizin eindringlich, sich jeglichen radikalen, ausgrenzenden Tendenzen entgegenzustellen. Der Aufruf ist ein Schulterschluss aller Standorte der Deutschen Hochschulmedizin, die freiheitliche Gesellschaft gegen demokratiefeindliche, rechtsextreme Kräfte zu verteidigen.

„Wir reagieren auf die jüngsten Entwicklungen und senden das Signal: Wir wollen in einem vielfältigen und weltoffenen Umfeld lehren, forschen und heilen – ungeachtet ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht oder sexueller Identität, Religion oder Weltanschauung. In der Universitätsmedizin leisten Menschen aus mehr als 100 Nationen einen wichtigen Beitrag in Forschung, Lehre und Krankenversorgung – sie sind uns willkommen. Für eine offene Gesellschaft, in der sich Talente zum Wohle der Allgemeinheit entfalten können, stellen wir uns jeder Form von Hass, Ausgrenzung und Extremismus entgegen“, betont Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands.

„Internationale Kooperation und der Austausch über Grenzen hinweg sind in Versorgung und vor allem Wissenschaft elementar und wesentliche Voraussetzungen für eine nachhaltige Sicherung des Wissenschaftsstandorts Deutschland. Nur durch die Zusammenarbeit mit und das Lernen von den Besten sowie die Weitergabe des Wissens bleiben wir in Deutschland zukunftsfähig und können weiterhin einen Beitrag zu den gesellschaftlichen Herausforderungen leisten“, ergänzt Prof. Dr. Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentages.

Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) und der Medizinische Fakultätentag (MFT) vertreten die Interessen der 36 Universitätsklinika sowie der 39 Medizinischen Fakultäten in Deutschland – ihr Dachverband ist die Deutsche Hochschulmedizin. Gemeinsam stehen die Verbände für Spitzenmedizin, erstklassige Forschung sowie die international beachtete Medizinerausbildung. Als moderne Einrichtungen sind Universitätsklinika und Medizinische Fakultäten einer innovativen Medizin verschrieben und übernehmen wichtige gesellschaftliche Aufgaben in Forschung, Lehre und Krankenversorgung. Sie wollen den Aufruf nicht nur als symbolische Geste verstanden wissen, sondern mit dem klaren Bekenntnis für Vielfalt dazu beitragen, Rechtsextremismus wirksam zu bekämpfen. In diesem Sinne ruft die Deutsche Hochschulmedizin dazu auf, sich für eine offene und demokratische Gesellschaft und gegen jegliche Form von Extremismus einzusetzen.

Am 13. Dezember 2023 hat die Bundesregierung eine umfassende Pharmastrategie verabschiedet mit dem Ziel, Deutschland als Forschungs- und Pharmastandort wieder attraktiver zu machen. Dies soll unter anderem durch Schaffung wettbewerbsfähiger regulatorischer Bedingungen sowie Förderung von Forschung und Entwicklung erreicht werden. Die Deutsche Hochschulmedizin (DHM), der Zusammenschluss des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) und des Medizinischen Fakultätentags (MFT), sowie das Netzwerk der Koordinierungszentren für Klinische Studien (KKSN) begrüßen die Pharmastrategie der Bundesregierung und schlagen zusätzliche Maßnahmen vor.

Mustervertragsklauseln wichtiger Beitrag zur Pharmastrategie

Eine gute Forschungsinfrastruktur mit hochqualifizierten Fachkräften sowie die enge Kooperation der akademischen Forschungseinrichtungen mit der pharmazeutischen Industrie ist Grundvoraussetzung für einen attraktiven Pharmastandort Deutschland. Die Universitätsmedizin und das KKSN bringen sich bereits als starke Partner für die Weiterentwicklung des Studienstandorts Deutschland ein. Sie werden beim zukünftigen Umsetzungsprozess der Strategie eine weiterhin aktive Rolle spielen, um den wichtigen und berechtigten Interessen der Hochschulmedizin Gehör zu verleihen.

Mit den kürzlich von der Deutschen Hochschulmedizin, KKSN, vfa, BPI und BVMA verabschiedeten Mustervertragsklauseln (mehr Informationen hier) ist bereits verbände- und stakeholderübergreifend eine Vorlage entwickelt worden, um Vertragsverhandlungen für klinische Prüfungen mit Arzneimitteln in Deutschland zu beschleunigen. „Mit den Musterverträgen hat die Deutsche Hochschulmedizin einen wesentlichen Baustein für die Pharmastrategie geliefert. Diese müssen nun verstärkt und verbindlich genutzt werden. Die Zahl von Studien in Deutschland zu erhöhen und deren Start zu beschleunigen, liegt im Interesse aller Verantwortlichen. Denn es kommt Patientinnen und Patienten zugute, für die der Zugang zu klinischen Studien zusätzliche Behandlungschancen bedeutet“, sagt Dr. Frank Wissing, Generalsekretär des MFT.

Regulatorik vereinfachen und harmonisieren – neue Wege ermöglichen

Wie das Bundesministerium für Gesundheit sehen DHM und KKSN den dringenden Bedarf für eine Neustrukturierung der Antrags- und Genehmigungsverfahren, um diese durch stärkere Vereinheitlichung schneller voranzutreiben. Über Pharmastudien hinaus werden verlässliche Genehmigungsverfahren für alle Studienarten benötigt. „Die Vorschläge zur Integration der strahlenschutzrechtlichen Bewertung sind überfällig. Vergleichbare Lösungen müssen auch für Studien gefunden werden, die nicht im Rahmen des Arzneimittelgesetzes geregelt sind. So zeigen zum Beispiel unsere langjährigen Erfahrungen bei der Umsetzung von Studien im Bereich der Medizinprodukte, bei diagnostischen Studien oder nicht-pharmakologischen Interventionen wie in der Chirurgie einen ebenso dringenden Bedarf für Verbesserungen auf”, sagt PD Dr. Sebastian Klammt, Leiter der Geschäftsstelle des KKSN. Dies gilt auch für die ethische Bewertung von klinischen Prüfungen. So sollte die Arbeit der Ethikkommissionen deutschlandweit verbindlicher harmonisiert und die Kompetenzen für anspruchsvolle Studien in speziellen Ethikkommissionen gebündelt werden.

Zusammen mit den weiteren Verbänden in der Initiative Studienstandort Deutschland (ISD) werden sich die Deutsche Hochschulmedizin und das KKSN in die weitere Kommentierung der Pharmastrategie und des anstehenden Medizinforschungsgesetzes einbringen.

Die Deutsche Hochschulmedizin (DHM) begrüßt die Verabschiedung des Digital-Gesetzes (DigiG) und Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) durch den Bundestag. Mit beiden Gesetzen werden für Forschung und Versorgung in Deutschland entscheidende Weichen gestellt, die enormes Entwicklungspotenzial freisetzen und vor allem die besondere Rolle der Universitätsmedizin in Deutschland hervorheben.

„Die Universitätsmedizin ist der Innovationsmotor des deutschen Gesundheitssystems. Durch die bessere Nutzbarmachung von Daten werden Forschung sowie insbesondere Patientinnen und Patienten erheblich profitieren. Die Hochschulmedizin sieht in beiden Digitalgesetzen enormes Potenzial. Eine ePA mit Opt-Out ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Etablierung und wird den Patientinnen und Patienten helfen, besser versorgt zu werden. Für die Forschung stellen die zukünftig verfügbaren Daten einen großen Schatz dar, an den die Universitätsmedizin hohe Erwartungen knüpft. Dass gleichzeitig auch die Telemedizin zur Regelleistung in der ambulanten Versorgung wird, ist ein starkes Signal. Nun gilt es, beide Gesetze zielgerichtet und schnell umzusetzen, damit Patientinnen und Patienten sowie der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland hiervon profitieren können“, betont Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).

Mit dem Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) und der Medizininformatik-Initiative (MII) sind in der deutschen Universitätsmedizin über alle Standorte hinweg organisatorische Rahmen geschaffen. Sie garantieren verlässliche Prozeduren sowie Standards und erlauben eine datenschutzkonforme Nutzung von Gesundheitsdaten für die Erforschung von Krankheiten. Insbesondere mit dem GDNG werden jetzt Voraussetzungen geschaffen, die Forschung im Verbund von Universitätsmedizin und anderen Institutionen auf höchstem Niveau erleichtern und in der Folge Spitzenversorgung leisten können. Gleichzeitig sind die neuen Rahmenbedingungen zwingend erforderlich, um international nicht den Anschluss zu verlieren.

Prof. Dr. Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentages ergänzt:
„Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz und einem vereinfachten Zugang zu klinischen Daten wird die medizinische Forschung auf eine neue Grundlage gestellt. Gleichzeitig wird ein wichtiges Zeichen gesetzt, bestehende datenschutzrechtliche Vorgaben deutschlandweit zu harmonisieren und gleichzeitig die Rechte und berechtigten Interessen der Patientinnen und Patienten zu schützen. Vor allem die einwilligungsfreie Forschung mit Daten aus der Versorgung in gemeinsamen Netzwerkstrukturen, wie sie bereits von der Universitätsmedizin durch das vom BMBF geförderte NUM oder auch die MII aufgebaut wurden, ist sehr zu begrüßen. Gesundheitsforschung wird für eine bestmögliche Versorgung erheblich erleichtert und NUM und MII werden ihr Potenzial noch weiter entfalten können. Jetzt besteht die Chance zu zeigen, dass gezielte Förderung von medizinischer Forschung in der Universitätsmedizin und verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen einen gesellschaftlichen Mehrwert bedeuten.“

Zum dritten Mal veranstaltete die Deutsche Hochschulmedizin (DHM) den „Tag der Hochschulmedizin“ in Berlin mit Gästen aus Gesundheitswesen, Wissenschaft und Politik. Diskutiert wurde über das Gelingen der Krankenhausreform, die Auswirkungen der Entlastungstarifverträge auf die Universitätsklinika und zum aktuellen Stand des Netzwerks Universitätsmedizin. Zudem wurde der Preis der Deutschen Hochschulmedizin 2023 verliehen.
Zu Beginn der Veranstaltung hob Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach die herausragende Bedeutung der Universitätsmedizin hervor: „Der Universitätsmedizin kommt in der stationären Versorgung eine zentrale Rolle zu. Mit der Krankenhausreform belohnen wir Qualität. Nicht ökonomischer Zwang, sondern medizinische Notwendigkeit soll über Art und Ort der Behandlung entscheiden.“ Was die Universitätsklinika leisten, gehe über die Verbindung von Versorgung, Forschung und Lehre hinaus. Bundesgesundheitsminister Lauterbach erteilte dem „deutschen Weg“, immer mehr Geld ins System zu geben und keine Strukturveränderungen voranzubringen, eine klare Absage. Die Stimme der Hochschulmedizin sei ausgesprochen wichtig, um die dringend benötigten Modernisierungen und Veränderungen zu befördern. Er dankte der Hochschulmedizin für die kritische und konstruktive Position für eine echte Strukturreform.

Zudem sei es wichtig auch das Medizinforschungsgesetz, das die Bedingungen für klinische Studien durch eine One-Stop-Strategie mit Bündelung aller Genehmigungen an einem Ort verbessern und durch Mustervertragsklauseln beschleunigen wird, schnell auf den Weg zu bringen. Elementar für den Wissenschaftsstandort Deutschland sei es, Studien schnell und verlässlich in die Zulassung zu bringen. Die Universitätsmedizin sei auch hier ein wichtiger Partner.

Das Gelingen der Krankenhausreform und die Rolle der Universitätsklinika waren anschließend Themen der Diskussionsrunde von Vertreterinnen und Vertretern von Krankenkassen, Krankenhäusern und Politik. Die Diskussion machte deutlich, dass sich alle angesichts der Finanzlage der Kliniken über den dringenden Umsetzungsbedarf der Reform einig sind – die Wege dorthin und die Mittel, die zur Erreichung struktureller Veränderungen eingesetzt werden sollten, wurden aber kontrovers diskutiert. Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) machte deutlich, dass Universitätsklinika mit ihrer Leistungsfähigkeit in Versorgung, Forschung und Lehre dem gesamten System als Problemlöser dienen können: „Die Koordinierungsrolle wird von enormer Bedeutung in der anstehenden Krankenhausreform sein, weil dadurch jeder Player im System in seiner Rolle gestärkt und die Versorgungslandschaft für Patientinnen und Patienten insgesamt verbessert und transparenter wird. Diese Rollenaufteilungen in der Krankenhausplanung zu verankern und in die Strukturen umzusetzen, ist eine Mammutaufgabe, an der alle konstruktiv mitwirken müssen. Das ist angesichts des demographischen Wandels dringend geboten und für die Stabilität der Versorgung elementar.“

Die zweite Diskussionsrunde ging der Frage nach, ob die Entlastungstarifverträge Fluch oder Segen für die Uniklinika sind. In seiner Keynote zum Thema reflektierte Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn, über das Gemeinwohl als denkbare Schranke entsprechender Tarifabschlüsse. Zudem wurde darüber diskutiert, ob die Entlastungstarifverträge die Patientenversorgung verbessern und welche Herausforderungen sie für die Universitätsklinika bedeuten.

Der Preis der Deutschen Hochschulmedizin für herausragende Teamleistungen in der universitätsmedizinischen Forschung wurde verliehen an ein Forschungsteam für die Heilung des „Düsseldorfer Patienten“. Durch eine herausragende Kooperationsleistung ist es einem interdisziplinären Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gelungen, einen Patienten mithilfe einer Stammzelltransplantation nicht nur von Leukämie, sondern gleichzeitig von HIV zu heilen. Das diesjährige Preisträgerteam setzt sich aus Forschenden unterschiedlicher Spezialisierungen der Hochschulmedizin-Standorte Düsseldorf, Erlangen, Hamburg und Köln zusammen, die für das Projekt auch über Deutschlands Grenzen hinaus, mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern kooperierten. Insgesamt waren 18 Einrichtungen aus sechs Ländern beteiligt. Überzeugt haben die Jury an der Arbeit, die im renommierten Nature Medicine Fachjournal publiziert wurde, gleich mehrere Aspekte. „Der Erfolg konnte nur durch das große Engagement exzellenter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und der sichtbaren Einbeziehung eines Patienten als Forschungspartner realisiert werden, die mit herausragender Kommunikationsfähigkeit und Koordination standort- und länderübergreifend sowie interdisziplinär über einen langen Zeitraum zusammenarbeiteten. Wir sehen hier ein schönes Beispiel für den Erfolg, den die Vernetzung universitätsmedizinischen Arbeitens, fachlich und über Institutionen hinweg, hervorbringt“, so Prof. Dr. Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentages (MFT).

Der mit 25.000 Euro dotierte Preis dient der Stärkung der Forschung in der Universitätsmedizin am Wissenschaftsstandort Deutschland. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der Universitätsmedizin, der Patienteninteressen, der Industrie sowie von Institutionen aus dem universitären Forschungsumfeld. Weitere Informationen zum Preis sind zu finden unter: https://medizinische-fakultaeten.de/angebote/preis-deutsche-hochschulmedizin/.

Im letzten Themenblock der Veranstaltung ging es um den Status quo und die nächsten Schritte zur möglichen Institutionalisierung des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM). Das Netzwerk hat die Zusammenarbeit der deutschen Universitätsmedizin innerhalb kurzer Zeit maßgeblich verändert, berichtet Prof. Dr. Heyo K. Kroemer, Vorstandsvorsitzender Charité. Es hat mit seinen auf bundesweite Kooperation ausgelegten Strukturen nachhaltige Forschungsinfrastrukturen etabliert, die zur Pandemic Preparedness beitragen und nun auch für Krankheitsbilder oder Forschungsfragestellungen jenseits von COVID-19 genutzt werden. Diese geschaffenen Plattformen sollen dauerhaft betrieben und kontinuierlich weiterentwickelt werden, um die entstandene Vernetzung der gesamten deutschen Universitätsmedizin zu erhalten und Deutschland als Forschungsstandort bspw. im Feld der klinischen Studien zu stärken. Daher hat das Bundeministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Verstetigung des Netzwerks in Aussicht gestellt.
Im Resümee der Veranstaltung machten Prof. Frosch und Prof. Scholz deutlich, dass die Hochschulmedizin bereit ist, trotz schwieriger Rahmenbedingungen ihren Beitrag für ein zukunftsfestes Gesundheitssystem zu leisten. Sie betonten, dass angesichts des demographischen Wandels und wirtschaftlicher Herausforderungen strukturelle Veränderungen und mehr Zusammenarbeit in Netzwerken erforderlich sind.

Gemeinsame Pressemitteilung von KKS-Netzwerk, Deutscher Hochschulmedizin, vfa, BPI und BVMA

Für Vertragsverhandlungen für Arzneimittelstudien steht seit heute eine weiterentwickelte Fassung der „Mustervertragsklauseln für klinische Prüfungen mit Arzneimitteln unter Verantwortung eines pharmazeutischen Unternehmens“ zur Verfügung. Veröffentlicht wurde sie von der Deutschen Hochschulmedizin, dem KKS-Netzwerk, den Pharmaverbänden vfa und BPI sowie dem BVMA (für die Auftragsforschungs-Unternehmen). Die Beteiligten möchten damit dazu beitragen, die Vertragsverhandlungen zur Durchführung einer klinischen Studie zu beschleunigen. Dieser gemeinsame Ansatz kann den Forschungsstandort Deutschland attraktiver machen.

Die Verbände haben bereits im Mai 2019 erstmals Mustervertragsklauseln für die Vertragsgestaltung für klinische Prüfungen mit Arzneimitteln veröffentlicht. Sie dienen der Orientierung und als Ausgangspunkt zwischen allen an einer Studiendurchführung beteiligten Institutionen in Deutschland. Gegenüber der ersten Fassung wurden die Themenbereiche „Datenschutz“ und „Erfindungen/Eigentumsrechte im Rahmen von Klinischen Prüfungen“ ergänzt. Sie sind als unverbindliche, aber praxistauglich formulierte Empfehlungen und Ausgangspunkt für konkrete Vertragsverhandlungen zwischen kommerziellen Sponsoren, Prüfzentren und ggf. Dritten gedacht.

Die Mustervertragsklauseln sind ein Vorschlag mehrerer Stakeholder und Verbände, um die Standortbedingungen in Deutschland zu verbessern. Damit können sie auch im Rahmen des angestrebten Medizinforschungsgesetzes zur umfassenden Beschleunigung von Klinischen Studien genutzt werden.

Hintergrund: Bevor eine klinische Prüfung mit Arzneimitteln starten kann, müssen der Studiensponsor (oft ein Pharmaunternehmen) und die mitwirkungsbereiten Prüfzentren (also Kliniken oder Arztpraxen) sowie ggf. weitere Partner Verträge schließen. Alle Beteiligten sind an einem zügigen Vertragsabschluss interessiert, der sich aber kaum verwirklichen lässt, wenn die Vertragspartner jeweils von ganz anderen Ausgangspunkten aus verhandeln. Die Mustervertragsklauseln sind hier für beide Seiten eine Orientierungshilfe, insbesondere für Aspekte, die in fast allen klinischen Prüfungen Vertragsgegenstand sein müssen. Die Autoren haben große Sorgfalt darauf verwendet, in den Klauseln die unterschiedlichen Interessenlagen aller Beteiligten zu berücksichtigen und ausgewogen umzusetzen. Die Klauseln sind so gestaltet, dass sie leicht auf ähnliche Vertragsverhältnisse in anderen Bereichen der Gesundheitsforschung übertragen lassen.

Studienstandort Deutschland

Derzeit ist Deutschland für klinische Prüfungen ein noch immer gern genutzter Standort, dessen Studienaktivität jedoch schon intensiver war. Der internationale Standortwettbewerb der Länder um Investitionen in pharmazeutische Forschung und Entwicklung hat – nochmals angeheizt durch die Covid-19-Pandemie und geostrategische Unabhängigkeitsbestrebungen – enorm angezogen. Pharmazeutische Unternehmen befinden sich ihrerseits im intensiven „Wettrennen“ um die Marktzulassung innovativer Therapien. Sie evaluieren dadurch kritischer denn je, in welchen Ländern sie Studien hinreichend schnell ans Laufen bekommen können.

Aktuell zeigt sich ein besorgniserregender Trend: Deutschland riskiert, bei pharmazeutischer Innovationstätigkeit den Anschluss an andere Spitzenländer zu verlieren. Ein wichtiger Faktor dabei ist die lange Dauer der Vertragsverhandlungen zwischen Studiensponsoren und -zentren. Die Zahl von Studien in Deutschland zu erhöhen und deren Start zu beschleunigen, liegt daher im Interesse aller Verantwortlichen im Bereich der klinischen Forschung. Zudem kommt es auch Patientinnen und Patienten zugute, für die der Zugang zu klinischen Studien zusätzliche Behandlungschancen bedeutet.

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Die „Mustervertragsklauseln für klinische Prüfungen mit Arzneimitteln unter Verantwortung eines pharmazeutischen Unternehmens (industrieller Sponsor) 2.0“ inkl. verschiedener Muster-Anlagen finden sich an folgenden Stellen (auch in Englisch):