Die universitätsmedizinische Einheit von Krankenversorgung, Forschung und Lehre ist untrennbar und ihre Trägerschaft und Finanzierung in der Regel öffentlich-rechtlich verankert.
Die institutionelle, organisatorische und inhaltliche Einheit aus Krankenversorgung, Lehre, und Forschung ist konstitutives Element der Universitätsmedizin. Sie ist in der Regel durch die Bundesländer als Träger der Universitätsmedizin öffentlich-rechtlich verankert und finanziert. Hierfür sind die Interessen von Lehre, Forschung und Krankenversorgung in einer gemeinsamen Governance institutionell und rechtlich abgesichert. Die Universitätsmedizin garantiert eine Patientenversorgung auf höchstem Niveau und ist die tragende Säule für die regionale und überregionale Gesundheitsversorgung.
Die ärztliche Tätigkeit in ihrer Vielfalt der unterschiedlichen medizinischen Disziplinen, die für den Patientennutzen eng zusammenarbeiten, gibt es so nur in der Universitätsmedizin. Ärztinnen und Ärzte in der Universitätsmedizin zeichnen sich zudem durch eine hohe Affinität zur Entwicklung und Nutzung neuer Therapieansätze und hohem wissenschaftlichen Interesse aus, um für Ihre Patienten die modernste Therapie nutzbar zu machen.
Die Studierenden aller Studiengänge werden von wissenschaftlich qualifiziertem Lehrpersonal ausgebildet, die dazu ausreichend Zeit zur Verfügung haben. Das Lehrpersonal ist dabei selber in der Forschung oder Krankenversorgung aktiv.
Das ärztliche, naturwissenschaftliche und gesundheitswissenschaftliche Personal entwickelt die Medizin in allen Bereichen weiter. Es betreibt Grundlagenforschung, krankheits- und patientenorientierte Forschung, Präventions- und Versorgungsforschung und bringt das generierte Wissen in der Patientenversorgung und der Lehre zur Anwendung. An allen Standorten der Hochschulmedizin werden diese drei Elemente in einer Einheit gelebt und weiterentwickelt.
Sebastian Draeger
Bereich Krankenversorgung (VUD)
Richard Blomberg
Bereich Forschung und Lehre (MFT)