Biomedizinische Forschung am Tier braucht Rechtssicherheit

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Die Deutsche Hochschulmedizin warnt angesichts von Rechtsunsicherheiten für Forschende bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes vor negativen Folgen für den Wissenschafts- und Forschungsstandort Deutschland. Neben vielen sinnvollen Verbesserungen des Tierwohls plant das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Verschärfung von Strafen, die sich auf die biomedizinisch forschenden Einrichtungen auswirken werden.

Innovationen und Fortschritte in der biologischen und medizinischen Grundlagenforschung bauen oft auf Tierversuchen auf. Das Spannungsfeld zwischen Tierschutz und der Notwendigkeit von Tierversuchen für die Forschung wird immer wieder ethisch geprüft und abgewogen: die Belastung der Tiere gegen den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entwickeln Methoden kontinuierlich weiter, um Tierversuche zu ersetzen, zu verringern oder Versuchsbedingungen weniger belastend zu gestalten. Deswegen ist das Ziel des Gesetzentwurfs, den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung von Tieren umfassend zu stärken, nachdrücklich zu unterstützen. Neben vielen sinnvollen Verbesserung des Tierwohls plant das Ministerium aber auch eine Verschärfung von Strafen im §17, die ganz allgemein dem Umgang mit Wirbeltieren gelten. Dies würde sich auch auf tierexperimentell und infolge auf medizinisch forschende Einrichtungen auswirken. Sollen Patientinnen und Patienten in Deutschland auch weiterhin auf höchstem Niveau versorgt werden, ist rechtssichere tierexperimentelle Forschung aber nach wie vor unerlässlich.

Vor diesem Hintergrund und anlässlich des „Internationalen Tags des Versuchstiers” fordert die Deutsche Hochschulmedizin das BMEL auf, bestehende Rechtsunklarheiten im laufenden Novellierungsverfahren des Tierschutzgesetzes zu beseitigen. „Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stellen die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Tierversuchen eine große Unsicherheit dar. Diese Situation ist nicht tragbar. Die Auslegung des Tierschutzgesetzes variiert vielfach und rechtliche Begriffe sind nicht klar definiert. Forscherinnen und Forscher können daher mit genehmigter Forschung in rechtlich unsauber definierte Bereiche geraten. Die aktuell durch das BMEL geplante Strafverschärfung für Forschende bei gleichzeitiger Beibehaltung von Rechtsunsicherheiten hätte negative Auswirkungen auf die biomedizinische Forschung und damit den Forschungsstandort Deutschland“, betont Prof. Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentags (MFT). Begriffe, wie der „vernünftige Grund“ für die biomedizinische Forschung praktikabel zu definieren wie auch eine Klarstellung, dass mit einer Versuchsgenehmigung die erforderlichen versuchsspezifischen Züchtungen einhergehen, würden z. B. mehr Rechtssicherheit gewährleisten.

„Neue Medikamente und Therapien zum Wohle von Menschen und Tieren beruhen oft auf Basis von Fortschritten in der biomedizinischen Forschung auf Grundlage von Tierversuchen. Das verantwortungsvolle Handeln der Forschenden und der hohe wissenschaftliche Erkenntnisgewinn verlangen nach klarer Rechtssicherheit. Die Durchführung von Tierversuchen in dieser Form zu erschweren, führt zwangsläufig zu weniger innovativen Verfahren und Medikamenten für Patientinnen und Patienten. Statt Eindämmung benötigen wir einen Schub für den Wissenschaftsstandort Deutschland und damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten“, so Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).

Auf dem Weg zu neuen medizinischen Anwendungen am Menschen sind Tierversuche ein wesentlicher Schritt. Auch in der Hochschulmedizin werden sie aus diesem Grund durchgeführt. Bei vielen medizinischen Durchbrüchen wie Herzschrittmachern, Behandlung von Tumoren, Organtransplantationen, aber auch für die Entwicklung von Impfstoffen, nicht zuletzt gegen das Corona-Virus, waren und sind Tierversuche essenziell. Alternativen zu Tierversuchen werden auch in der Hochschulmedizin stetig weiterentwickelt. Sie sind in der Biomedizin aber noch nicht so weit, als dass deshalb bereits vollständig auf Tierversuche verzichtet werden könnte.